Das Cubyx Regelwerk
Demokratisches Bauteam in Deutschland und darüber hinaus!
Unser ganzes System und alle Regeln, Abläufe und Berechtigungen sowie Regelungen für das Strafrecht sind in diesem Dokument festgehalten. Alle müssen sich an dieses Regelwerk halten, wenn man im Team ist, Dienste von uns nutzt oder sich auf irgendwelchen von uns erstellten Servern, Kanälen und derartigen befindet!
Gründer:
oyo123, L__Master, Z0eyby
Regelwerk Verfasser:
Alex99g, PixelKuchenhd, Frankystein2507,
Mineblocker_HD, L__Master, Z0eyby
Vorwort
Dieses Dokument, spiegelt das Regelwerk des Cubyx Teams wider. Es enthält einen grundlegenden Rahmen, in welchem die Moral, Gedanken und Absichten der Gründer, des Teams und dessen Community eingerahmt sind. Zudem werden hier alle Regelungen, Richtlinien und Senatsentscheidungen schriftlich oder grafisch festgehalten. Dieses Werk, soll mit keinem Wort die Würde des Menschen (Art. 1 GG) verletzen und ist gegen niemanden gerichtet.
Artikel 1 | Verfassung
(1) Allgemeines
Die Macht des Teams wird durch dieses Dokument ausgedrückt. Deswegen muss jede Person, die einen vom Cubyx Team gestellten Dienst, Social Media Service oder ein Produkt aller Art verwendet, diesem Regelwerk Folge leisten. Zudem ist Artikel 1 von niemandem inhaltlich oder sinnentstellend zu ändern, außer der Orga unter reziprokem Mehrheitswahlrecht.
Jeder hat das Recht, seine Meinung kund zu tun, ohne dafür ausgeschlossen,
diskriminiert oder gemobbt zu werden. Sollten allgemeine Verhaltensregeln in
Diskussionen missachtet werden (Vgl. hier), kann dieses Recht eingeschränkt werden.Artikel 1 ist als Verfassung des Cubyx Teams anzusehen. Jeder weitere Paragraf außerhalb von Artikel 1, ist nach Thematik in neue Artikel einzuordnen. Alle Paragrafen werden, unabhängig vom Artikel, durchgehend nummeriert.
Alle Entscheidungen bzw. Regelungen, unabhängig des ausführenden Organs, müssen so formuliert und umsetzbar sein, dass dadurch niemand im Speziellen angegriffen wird.
(2) Bewerbungen
Allen ist es erlaubt, sich für das Team zu bewerben. Der Bewerber muss ein Mindestalter von 14 Jahren aufweisen. Sofern der Bewerber 14 Jahre alt ist, fällt die kritische Überprüfung der geistigen Reife weg. Die geistige Reife wird jedoch trotzdem weiter einbezogen. Das Mindestalter kann in einigen Fällen unterschritten werden. Nach einer Bewerbung, erfolgt ein Bewerbungsgespräch mit einem dafür ausgewiesenen Vertreter des Teams, der eine Empfehlung zur Bewerbung ausstellt. Jener überprüft die angegebenen Fähigkeiten des Bewerbers. Wenn sich der Bewerbende als Geistig-Fähig erweist, kann die Altersgrenze für diesen Bewerber auf 13 Jahre heruntergestuft werden. Bevor ein Bewerber als Azubi ins Team aufgenommen werden kann, muss die relative Mehrheit der Leitungsmitglieder zugestimmt haben.
Einem Azubi ist es möglich, nach einer demokratischen Mehrheit in der Orga und einer mindestens zweiwöchigen Prüfphase, als Cuby aufgenommen zu werden. Sollte diese Mehrheit nicht zustande kommen, muss die Orga Gründe für die Ablehnung vorweisen. Zusätzlich kann sie die Azubiphase verlängern. Sollte die Azubiphase länger als drei Monate dauern, wird die Azubiphase automatisch, mit Begründung der Orga, abgebrochen, insofern keine andere Entscheidung der Orga vorliegt, welche den automatischen Abbruch negiert.
(3) Team-Orga
Jeder Cuby hat die Möglichkeit, sich an der Organisation innerhalb des Teams zu beteiligen. Das ist möglich, sofern man sich innerhalb der ersten Woche, des nächsten geraden Monats beim aktuellen Orga-Vorsitzenden meldet. Ein Beitritt, außerhalb dieser Woche, ist auch möglich, wenn die relative Mehrheit der Orga dafür stimmt. Die Team-Orga ist ein permanentes Organ, zur internen Organisation des Teams. Die Orga ist nur beschlussfähig, sofern ⅗ jener anwesend sind. Wenn ein Orgamitglied an mehr als vier Sitzungen nicht anwesend war, führt dies zum Orga-Ausschluss, es sei den, die Orga widerspricht dem.
Berechtigung der Orga:
Die Orga kann, sofern sie nach reziprokem Mehrheitswahlrecht dafür stimmt, den Artikel 1 ändern.
Der Orga ist es möglich, mit einer einfachen Mehrheit zu entscheiden, ob ein ehemaliges Teammitglied die Azubiphase überspringen kann.
Die Orga kann Leitungsneuwahlen veranlassen, sofern innerhalb einer Sitzung die Orga mit reziprokem Mehrheitswahlrecht dafür stimmt. Die neu gewählte Leitung bleibt, bis zur nächsten regulären Leitungswahl im Amt.
Die Orga kann Notfallentscheidungen der Leitung, welche in den Bereich der Orga fallen, im Nachhinein bestätigen/widersprechen.
Die Orga kann Berechtigungen für Minecraft Projekte vergeben.
Die Orga kann, wenn der für ein TEMPRE festgelegter Zeitraum abgelaufen ist, jenes mit reziproker Mehrheitswahl verlängern.
Aufgaben der Orga:
Inhaltliche Organisation des Teams
Verhandelt, überprüft und verwaltet große und interaktive Partnerschaften
Entscheidet über den Cuby-Status jedes Azubis
Orga-Vorsitz:
Der Orga-Vorsitzende und sein Stellvertreter werden in der nächsten Sitzung, nach der Möglichkeit zum Eintritt, neu gewählt. Zuerst wird gefragt, ob der amtierende Orga-Vorsitz das Amt behalten soll. Sofern eine demokratische Mehrheit dem zustimmt, ist die Wahl beendet. Wenn keine demokratische Mehrheit dem zustimmt, können sich alle Mitglieder der Orga für das Amt bewerben. Jedes Orga-Mitglied kann jedem Kandidaten je eine Stimme geben. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird Orga-Vorsitzender und der zweitplatzierte sein Stellvertreter. Sollte der Orga-Vorsitzende das Team verlassen bzw. das Amt niederlegen, erhält sein Stellvertreter das Amt. In der nächsten Sitzung wird ein neuer Stellvertreter gewählt. Sollte die Neuwahl des Vorsitzenden/Stellvertreters nicht möglich sein (z.b. in der Eintrittsphase), übernimmt die Leitung die Aufgaben des Orga-Vorsitzenden/Stellvertreters, bis deren Neuwahl vollzogen ist. Es ist der Leitung, bzw. den Leitungsmitgliedern, unter keinen anderen Umständen möglich, die Aufgaben oder das Amt des Orga-Vorsitzes zu übernehmen, es sei denn, das jeweilige Mitglied befindet in einer Legislatur, die in spätestens zwei Wochen endet.
Terminsetzung der Orga:
Jeden Freitag, um 20:15 Uhr, findet standardmäßig eine Sitzung statt.
Das ist nicht der Fall, wenn:
ein anderer Termin, durch die Orga festgelegt wurde
die Beschlussfähigkeit der Orga von vornherein nicht zustande kommen kann
keine Thematiken zu besprechen sind
aktuell der 1. - 7. Tag eines geraden Monats ist
Feiertage sind
(4) Leitung
Die Leitung wird zum Ende der Monate April, September und Dezember von allen Teammitgliedern gewählt. Alle Cubies können sich für dieses Amt aufstellen. Es müssen sich mindestens zwei Cubies in der Leitung befinden. Die Leitungsmitglieder Anzahl wird durch den Berechner ermittelt. Die Leitungswahlen, werden wie im Paragraf (7) beschrieben, abgehalten. Die Leitung ist ein permanentes Organ, zur externen Repräsentation des Teams. Sie besteht aus 15 % des Teams. Die Legislaturperiode der Leitung endet mit dem endgültigen Ergebnis der Leitungswahl. Sollten zwei oder mehrere Mitglieder den gleichen Stimmenanteil bei einer Wahl haben, gibt es zwischen diesen Mitgliedern eine Stichwahl. Sollte es in der Stichwahl wieder mehrere mit gleichem Stimmenanteil geben, wird eine weitere Stichwahl gehalten, mit den Kandidaten des gleichen Stimmenanteils.
Berechtigungen der Leitung:
Die Leitung kann Berechtigungen für Discord, YouTube oder anderen Social-Media-Plattformen vergeben.
Kann den Notstand ausrufen.
Aufgaben der Leitung:
Externe “Präsentation” des Teams organisieren
Verhandelt, überprüft und verwaltet kleine und werbe Partnerschaften.
Entscheidet über Teamaufnahme von Bewerbern.
(5) Ausschussbildung
Zur besseren Organisation, ist es der Orga möglich Ausschüsse zu bilden. Ausschüsse können gebildet werden, wenn sich nur ein Teil (mindestens 3 Orgamitglieder) der Orga, mit einem Thema auseinandersetzen möchten. Die Debatte wird innerhalb des Ausschusses geführt, um eine Entscheidung, ebenfalls innerhalb, zu treffen. Ausschüsse sind temporäre Organe, zur detaillierten Organisation, innerhalb der Orga.
(6) Notstand
Der Notstand kann nur von der Leitung ausgerufen werden. In einer Notstandssituation, kann die Leitung, ohne Absprache mit der Orga, entscheiden. Die Entscheidungen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Orga fallen, müssen im Nachhinein von der Orga bestätigt werden, damit sie nach Ende des Notstands ihre Wirkung behalten. Sollte ein Schaden (z.b. finanzieller Art) während eines Notstands entstehen, ist derjenige verantwortlich, der die Regelung etc. welche den Schaden verursacht hat, durchgesetzt hat. Der Notstand darf nur bis Ende der Legislaturperiode der Leitung andauern. Zudem, kann während eines Notstandes keine Regelwerksänderung oder Neuerung, durch die Leitung, im Regelwerk/System gemacht werden.
Gründe für den Notstand:
Schnelle Entscheidungen werden benötigt (Eine schnelle Entscheidung wird benötigt, wenn eine Entscheidung vor dem nächsten Zusammenkommen der Orga getroffen werden muss.)
Falls durch einen Notfall, eine Krise, einen Angriff oder etwas Ähnliches absehbare Schäden verhindert werden können.
Orga ist für einen Monat am Stück nicht beschlussfähig
(7) Wahlen
Jede Wahl findet allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt. Jedes Teammitglied (Cuby und Azubi) hat eine Stimme, welche bis zum Wahltermin abgegeben werden muss, da jene sonst nicht mehr gezählt wird. Stimmen können bis zu einer Woche vor dem Wahltermin abgegeben werden. Wenn nicht genug Kandidaten vorhanden sein sollten, wird vor der Wahl geschaut, ob sich noch jemand für das Amt bewerben möchte. Sollte das nicht der Fall sein, wird das Amt, durch die gesamt Stimme der Orga (51 % der gesamten Orga) für diese Legislaturperiode ersetzt.
Bei einer Wahl werden alle Mitglieder, welche vorher bestimmt wurden bzw. sich selbst aufgestellt haben, in einer Abstimmung aufgelistet. Jeder im Team hat nun die Möglichkeit, seine Stimme abzugeben. Daraufhin werden alle Ergebnisse und Statistiken dem Team dargestellt.
Solange eine Entscheidung/Regelung mit ⅔ der Orga entschieden und mit ⅔ aktiv verteidigt werden kann, ist über diese Entscheidung/Regelung nicht nochmals, innerhalb der nächsten zwei Sitzungen der Orga, zu entscheiden. Selbiges gilt für Teamentscheidungen. Jedoch, muss hier ein Mindestzeitraum von 3 Wochen vorliegen, bevor eine erneute Teamentscheidung darüber gefällt werden kann.
(8) Pattsituation
Sollte es einen Patt bei einer Entscheidung der Leitung geben, fällt die Entscheidung, themenunabhängig, der Orga zu.
Sollte es einen Patt bei einer Entscheidung mit reziprokem Mehrheitswahlrecht der Orga geben, folgt auf diese Entscheidung hin, eine Abstimmung zum Thema, mit Mehrheitswahlrecht.
Sollte es einen Patt bei einer Entscheidung mit Mehrheitswahlrecht der Orga geben, gibt es drei Wahlgänge, bei welchem versucht wird, diesen Patt zu schlichten.
Im ersten Wahlgang wird die Abstimmung mit genau denselben Voraussetzungen wiederholt. Sollte das nicht zu einer eindeutigen Mehrheit führen, wird der zweite Wahlgang gestartet. Sollte es von vornherein eindeutig sein, dass keine Mehrheit zustande kommt, kann der erste Wahlgang übersprungen werden.
Im zweiten Wahlgang stimmt jeder in der höchsten Gruppierung (Orga, Leitung und Orga-Vorsitz) ab, welcher er angehört. Die Orga, sowie die Leitung und der Orga-Vorsitz, erhalten je eine Stimme, welche nach Mehrheitswahlrecht und getrennt in Orga, Leitung und Orga-Vorsitz entschieden wird. Sollte es bei diesen drei Stimmen zu keiner eindeutigen Mehrheit kommen, wird der dritte Wahlgang gestartet.
Im dritten Wahlgang, stimmt jeder in der höchsten Gruppierung (Orga, Leitung und Orga-Vorsitz) ab, welcher er angehört. Jedes Mitglied der Orga, sowie der Leitung und des Orga-Vorsitzes, erhält je eine Stimme, welche nach Mehrheitswahlrecht und gemeinsam entschieden wird. Im dritten Wahlgang besteht keine Möglichkeit der Enthaltung.
Artikel 2 | Partnerschaften
(9) Allgemeine Partnerschafts-Regeln
Eine Partnerschaft kann zur gegenseitigen Unterstützung zwischen dem Cubyx Netzwerk und einem oder mehreren anderen Diensten, Teams, Netzwerken, etc. geschlossen werden. Im Allgemeinen gibt es die unterhalb zu findenden Partnerschaftsmodelle:
Werbepartnerschaft - Sind kleine Partnerschaften, die vor allem für gegenseitige Werbezwecke gedacht sind. Partner erhalten auf dem Cubyx Netzwerk die Standard-Partner-Berechtigungen und Vorteile.
Interaktive Partnerschaft/Kooperation - Sind große Partnerschaften, mit ausgehandelten Punkten der Zusammenarbeit zwischen den Partnern. Partner erhalten auf dem Cubyx Netzwerk die Standard-Partner-Berechtigungen sowie Vorteile und zusätzlich ausgehandelte Berechtigungen bzw. Vorteile, die von der Orga festgelegt werden können.
Speziell ausgehandelte Partnerschaften - Werden von der Orga frei gestaltet.
(10) Automatische Projekt-Ablehnung
Eine Projekt- oder Partnerschaftsanfrage kann durch ein angeschriebenes Teammitglied automatisch abgelehnt werden, wenn einer der folgenden Punkte gilt:
Im Projekt/Partnerschaft sind obszöne, antisemitische, beleidigende, nationalsozialistische, extremistische oder sexistische Inhalte enthalten
Das Projekt/Partnerschaft liegt außerhalb des Kompetenzbereichs des Teams
Das Team ist aktuell stark ausgelastet/überlastet
(11) Rareloot
In der Partnerschaft mit Rareloot ist eine Kooperation. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen Rareloots, sowie die Geheimhaltungserklärung. Alle Teammitglieder, welche an Rareloot-Projekten mitarbeiten wollen, müssen sich bei Rareloot, über den Team-Link, registrieren und oben genannte Bedingungen akzeptiert haben. Die Rareloot-Projekte werden von der Orga festgelegt und verwaltet. Team-Leader bei Rareloot, wird in einer internen Leitungsabstimmung gewählt. Der Team-Leader kann diese Verantwortung nicht ablegen, es sei denn er verlässt das Team. Sollte kein Team-Leader mehr vorhanden sein, wird ein neuer Team-Leader in einer Leitungsabstimmung gewählt.
(12) TTS-Craft
Die Partnerschaft mit TTS-Craft ist eine interaktive Partnerschaft. Es gilt das Cubyx sowie das TTS-Craft Regelwerk. Diese Kooperation beinhaltet die gegenseitige Unterstützung im Bereich Bauen, Commanding sowie Development. Für die Organisierung der Partnerschaft sowie das Verwalten der Projekte, sind Repräsentanten des TTS-Craft Teams sowie der TTS-Craft Ausschuss, von Cubyx, zuständig. Die Zutrittsberechtigungen von Projekten von Cubyx obliegt der Orga.
(13) Hyperia
Der “Hyperia Storymode” wird innerhalb dieser Zusammenarbeit in Gänze, bis zur Komplettierung aller Teile, unter Einhaltung des “Cubyx Regelwerkes” und der damit verbundenen exklusiven Lizenzierung fertiggestellt. Hyperia wird im Gegenzug berechtigt einen Komplettabzug der Dateien, nach Fertigstellung aller Teile, zu erhalten. Eine organisatorische Trennung des Projektes vom Cubyx Team ist mit Zustimmung vom Hyperia Team und Cubyx Team möglich. Es wird außerdem jedem im Hyperia Team ein einfacher Teambeitritt bei Cubyx ermöglicht, indem die Bedingungen, bis auf die Zustimmung der Leitung, des Artikels 1 § 2a ersatzlos gestrichen und, dem Hyperia Team die Möglichkeit zu sichert, sich ausschließlich auf das Projekt konzentrieren zu können. Alle über diesen Weg dem Cubyx Team beigetretenen Teammitglieder erhalten dieselben Berechtigungen auf Grundlage des Regelwerks.
Artikel 3 | Teambezogenes
(14) Urheberrecht
Keine Werke von Cubyx dürfen ohne die Erlaubnis des Teams, unter Absegnung der Orga oder der Noxu an andere weitergegeben, ausgenutzt, verkauft, missbraucht oder für eigene Zwecke genutzt werden! Cubyx erhält das Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrecht von, für von und unter Cubyx entwickelte Werke. Cubyx erlaubt jedem Teammitglied, unabhängig davon, ob noch im Team oder nicht, die nicht-kommerzielle Nutzung, von eigenes unter Cubyx entwickeltem. Ausgenommen von diesem Paragrafen, ist Paragraf 11.
(15) Mobbing
Mobbing in jeder Art und Weise (Bspw. Bullying oder Cybermobbing) ist ernst zu nehmen. Sollte Mobbing in regelmäßiger Form auftreten, ist dies nach Absprache mit Orga, sowie mit den Beteiligten, ein Grund zum Communityausschluss.
(16) Teaminterne Daten
Jegliche Preisgabe von teaminternen Daten ohne Erlaubnis der Noxu oder der Orga ist jedem, abgesehen der Person, welchen diese Daten beeinflussen, untersagt! Sollte Personen, welche nicht zum Team gehören, geheime teaminterne Daten veröffentlicht oder weitergegeben werden, ohne Einwilligung der oben genannten, wird dies verzögerungslos geahndet.
Definition “Teaminterne Daten”:
Zu Teaminternen Daten gehören: E-Mails von Teammitgliedern; Token von Bots, Plattformen, Servern, Plugins u.s.w., die das Team nutzten; Stream Key; IP-Adressen von Servern und Systemen des Teams; Passwörter; Namen der Teammitglieder (Vor und Zunamen), Wohnort, Telefonnummern, allgemein private Daten
(17) Verweise & Ermahnungen
Eine Ermahnung ist die kleinst mögliche Missverhaltsmaßnahme. Die Möglichkeit eine Ermahnung zu erhalten ist gegeben, wenn Beleidigungen, unangemessene Begriffe oder Verhaltensauffälligkeiten von einer Person ausgehen. Eine Ermahnung verjährt nach zwei Monaten. Sie kann nach Beschwerde durch die Leitung mit relativer Mehrheit ausgesprochen werden.
Ein Verweis kommt zustande, wenn man sich miss verhält. Um einen Verweis zu erhalten, muss man sich 3 Ermahnungen innerhalb von zwei Monaten eingehandelt haben. Ein Verweis verjährt nach einem halben Jahr. Er wird durch die Orga mithilfe des reziproken Mehrheitswahlrechts ausgesprochen und muss gut begründet sein.
(18) Team Kick & Beschwerden
Ein Teamausschluss Verfahren kann nur durch eine Beschuldigung aus dem Team eingeleitet werden. Es müssen sich mindestens 5 % des Teams über ein Teammitglied beschweren. Die Orga schaut sich daraufhin an, ob die Gründe, die dem Beschuldigten vorgeworfen werden, haltbar sind und lässt das Team in einer Umfrage über den Team-Kick entscheiden.
Wenn die 5 % nicht erreicht werden sollten, ist es möglich eine Beschwerde bei der Orga einzureichen. Die Orga schaut sich die Beschwerde an, und handelt eine Lösung aus, welcher beider Parteien (Kläger und Angeklagter) zufrieden stellt. Sollten sich die Parteien, nach drei Tagen, nicht einigen können, entscheidet das Team (ohne Kläger und Angeklagter) über die von der Orga vorgelegten Lösung, sowie eine Lösung vom Angeklagten und eine Lösung vom Kläger. Die Lösung soll zur Lösung eines Problems führen und soll keine extra Aufgaben an eine der beiden Parteien verteilen, ohne Einverständnis jener Partei.
(19) Misstrauensvotum
Sollte eine demokratische Mehrheit des Teams, einem Leitungsmitglied misstrauen, reicht es aus, diesen “Wunsch” der Orga zu übergeben, um ein Misstrauensvotum zu rechtfertigen. Sollte eine relative Mehrheit der Orga dem Leitungsmitglied misstrauen, ist mit sofortiger Wirkung eine Leitungsneuwahl anzusetzen. Das Leitungsmitglied verliert mit sofortiger Wirkung das Amt und hat eine Kandidatur-Sperre von einem Monat.
Wenn eine demokratische Mehrheit der Orga, das Verhalten oder die Aussagen eines Orgamitglieds für fragwürdig, obszön oder verletzend empfinden, ist es der Orga möglich, insofern der Orgavorsitz dem zustimmt, dieses Mitglied für eine Orgaperiode aus der Orga zu entfernen.
Wenn eine demokratische Mehrheit der Orga, das Verhalten oder die Aussagen des Orga-Vorsitzes für fragwürdig, obszön oder verletzend empfindet, ist es der Orga möglich, den Orga-Vorsitz abzuwählen und neu zu wählen.
(20) Inaktivität
Sollte über drei Monate die inhaltliche Inaktivität eines Teammitglieds festgestellt werden:
wird, falls inaktiv und ohne Entschuldigung, versucht ein Gespräch mit dem Teammitglied zu führen. Sollte dies nicht gelingen, wird das Teammitglied als inaktiv gekennzeichnet. Nach maximal 3 Monaten in diesem Status, wenn keine weitere Aktivität des Teammitglieds kam, wird das Teammitglied als ehemaliges Teammitglied gekennzeichnet und von seinen Aufgaben freigestellt.
wird, falls inaktiv und mit Entschuldigung versucht ein Gespräch mit dem Teammitglied zu halten. Wenn kein Gesprächstermin, innerhalb einer Woche nach Anfrage, zustande kommt, wird das Teammitglied als inaktiv gekennzeichnet. Nach maximal 4 Monaten in diesem Status, wenn keine weitere Aktivität des Teammitglieds kam, wird das Teammitglied als ehemaliges Teammitglied gekennzeichnet und von seinen Aufgaben freigestellt.
Die genaue Dauer der Inaktivitätszeit bis zum Teamausschluss liegt im Ermessen der Orga. Die Inaktivität wird zurückgesetzt, wenn eine inhaltliche Aktivität durch die Orga erkennbar ist. Die Entschuldigung eines Teammitglieds, muss eine Einschätzung des Teammitglied beinhalten, ab wann mit seiner Anwesenheit wieder zu rechnen ist.
Artikel 4 | Verwaltung
(21) Verwaltung
Die Verwaltung wird von einer Mehrheit der Noxu einberufen und wird von der Leitung in ihrer Arbeit überprüft. Sie untersteht jedoch der Team-Orga und kümmert sich um die Umsetzung des, durch die Orga, Beschlossenen. Dafür erhält die Verwaltung auf Anfrage, bei den Noxu und der mehrheitlichen Zustimmung, Zugang auf Konten von Cubyx oder anderweitigen Zugriff. Die Verwaltung kann den Sitzungen der Orga in beratender Funktion beisitzen. Verwaltungsmitglieder können, insofern durch die Orga gewünscht oder auf eigenen Wunsch hin, einem Ausschuss beiwohnen. Das jeweilige Verwaltungsmitglied kann an einem Orga Ausschuss teilnehmen. Dafür muss das Mitglied, von einem Noxu in Form von Kontoberechtigungen, freigegeben werden, um am Ausschuss und an fachspezifischen Abstimmungen teilnehmen zu können. Dieses Stimmrecht entfällt, wenn das Verwaltungsmitglied bereits Teil des Ausschusses ist.
(21) Noxu
Die Noxu haben Vollzugriff auf alle Konten von Cubyx. Alle sich im Team befindlichen Gründer sind automatisch Teil dieser Gruppierung. Sofern alle im Team befindlichen Noxu zustimmen, ist es möglich, weitere in den Kreis der Noxu aufzunehmen. Es sollte mindestens drei Noxu geben. Die Noxu haben auf Ebene der Entscheidungsfindung der Orga/Leitung keine Macht.
Zuletzt aktualisiert am: 22.04.2022